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LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2010 - L 9 KR 3/10 (https://dejure.org/2010,119040)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.11.2009 - S 84 KR 2675/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 22/05 R
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für stationäre Behandlung in nicht …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10
Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht allerdings nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st. Rspr., vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Februar 2006, B 1 KR 22/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 9). - BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94
Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10
Die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen würden umgangen, wenn eine Krankenkasse Kosten nicht zugelassener Leistungserbringer zu tragen hätte, denn diese Kosten könnten weder in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen noch in die Berechnung der Gesamtvergütung oder der Gesamtpunktmenge noch in die Budgetierungen einfließen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. November 1995, 1 RK 5/94, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18).