Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,119040
LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10 (https://dejure.org/2010,119040)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2010 - L 9 KR 3/10 (https://dejure.org/2010,119040)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2010 - L 9 KR 3/10 (https://dejure.org/2010,119040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,119040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 22/05 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für stationäre Behandlung in nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10
    Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht allerdings nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st. Rspr., vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Februar 2006, B 1 KR 22/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 9).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94

    Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 3/10
    Die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen würden umgangen, wenn eine Krankenkasse Kosten nicht zugelassener Leistungserbringer zu tragen hätte, denn diese Kosten könnten weder in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen noch in die Berechnung der Gesamtvergütung oder der Gesamtpunktmenge noch in die Budgetierungen einfließen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. November 1995, 1 RK 5/94, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht